In unserer zunehmend vernetzten Welt ist der Zugang zu digitalen Angeboten nicht mehr optional, sondern essenziell. Für Menschen mit Einschränkungen kann dieser Zugang jedoch zur echten Herausforderung werden, es sei denn, Unternehmen denken inklusiv. Digitale Teilhabe ermöglichen bedeutet, Websites und Anwendungen so zu gestalten, dass alle Menschen sie ohne Barrieren nutzen können. Seit dem 28. Juni 2025 ist das in der EU für viele Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben, in Deutschland zum Beispiel über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Die Pflicht betrifft auch Schweizer Firmen, sobald sie an Konsumentinnen und Konsumenten in der EU verkaufen.

Kurz gesagt: Digitale Teilhabe heisst, dass alle Menschen eine Website ohne Hürden nutzen können, auch mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen. Seit dem 28. Juni 2025 verlangen das BFSG in Deutschland und vergleichbare Gesetze in den anderen EU-Ländern barrierefreie digitale Angebote von vielen Unternehmen. Schweizer Firmen müssen sie einhalten, wenn sie an Konsumenten in der EU verkaufen.

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Was bedeutet digitale Teilhabe?

Digitale Teilhabe bedeutet, dass alle Menschen digitale Inhalte und Angebote gleichberechtigt nutzen können. Das gilt unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen, vom Alter oder von der technischen Erfahrung. Damit ist sie eine zentrale Voraussetzung für Inklusion im digitalen Raum. Sie stellt sicher, dass niemand wegen Barrieren vom gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben ausgeschlossen bleibt.

Damit digitale Teilhabe gelingt, müssen Websites für unterschiedliche Nutzergruppen zugänglich sein. Das beginnt bei der Bedienbarkeit: Eine Website sollte sich auch ohne Maus navigieren lassen, also nur mit der Tastatur oder über einen Screenreader. Ebenso wichtig ist die Wahrnehmung der Inhalte. Bilder brauchen Alternativtexte, Videos Untertitel oder Gebärdensprache und Farben einen ausreichenden Kontrast.

Auch die Verständlichkeit spielt eine grosse Rolle. Klare Sprache oder sogar Leichte Sprache hilft Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Inhalte zu erfassen. Nicht zuletzt muss eine Plattform technisch stabil laufen und auf allen Endgeräten funktionieren, ob auf dem Smartphone, dem Tablet oder dem Desktop-PC. Wie nutzerzentriertes Webdesign zur besseren digitalen Teilhabe beiträgt, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag über Web Usability.

Was hat sich 2025 durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz geändert?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Es setzt den European Accessibility Act der EU in deutsches Recht um. Seither müssen zahlreiche Unternehmen ihre digitalen Angebote so gestalten, dass digitale Teilhabe möglich ist. Das Gesetz richtet sich vor allem an Anbieter, die digitale Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucherinnen und Verbraucher bereitstellen.

Besonders betroffen sind Onlineshops und Buchungsportale, weil Kunden dort direkt Waren und Services kaufen. Auch digitales Banking fällt unter die Vorgaben, ebenso E-Books und ihre Lesegeräte. Unternehmenswebsites sind betroffen, wenn über sie Verträge mit Verbrauchern zustande kommen.

Auf den ersten Blick wirkt das BFSG wie eine rein technische Aufgabe. Es zeigt aber auch, dass digitale Teilhabe zum Standard geworden ist. Wie gross der Nachholbedarf ist, belegt die Schweizer Accessibility-Studie der Stiftung «Zugang für alle». Von 41 geprüften Onlineshops waren nur zehn für Menschen mit Behinderungen gut bis sehr gut nutzbar, 14 erwiesen sich als unzugänglich. Typische Ursachen sind eine Navigation, die nur mit der Maus funktioniert, fehlende Alternativtexte und mangelnde Kompatibilität mit Hilfsmitteln.

Gilt das BFSG auch für Schweizer Unternehmen?

Ja, sobald sie Produkte oder Dienstleistungen an Konsumentinnen und Konsumenten in der EU verkaufen. Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act. Jedes EU-Land hat dazu ein eigenes Gesetz mit sehr ähnlichen Vorgaben, Österreich zum Beispiel das Barrierefreiheitsgesetz. Wer in irgendein EU-Land an Konsumenten verkauft, muss die Regeln deshalb einhalten. Wer ausschliesslich Kundschaft in der Schweiz bedient, ist davon nicht betroffen. Eine barrierefreie Website bleibt für diese Firmen trotzdem sinnvoll.

Welche Konformitätsstufen kennt die WCAG 2.2?

Barrierefreiheit nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2) beruht auf vier Prinzipien. Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Bilder brauchen also Alternativtexte und alle Funktionen müssen per Tastatur steuerbar sein. Sprache und Struktur sollen klar sein. Der Code muss mit Hilfsmitteln wie Screenreadern zusammenarbeiten.

Je nachdem, wie umfassend eine Website diese Anforderungen erfüllt, unterscheiden die WCAG drei Konformitätsstufen:

StufeBedeutungBeispieleFarbkontrast
AMindestanforderungenAlternativtexte, Tastaturbedienung, keine blinkenden Inhaltekeine feste Vorgabe
AAMassstab für das BFSGsinnvolle Fokusreihenfolge, Hilfen in Formularenmindestens 4,5:1
AAABest Practice für maximale InklusionGebärdensprache für Videos, Texte in Leichter Sprachemindestens 7:1

Stufe A schafft eine erste Grundlage. Stufe AA ist über die europäische Norm EN 301 549 der Massstab für das BFSG. AAA erreichen nur wenige Websites vollständig. Einzelne AAA-Kriterien lohnen sich aber, etwa Leichte Sprache auf wichtigen Seiten.

Warum ist digitale Teilhabe ein Wettbewerbsvorteil?

Viele Unternehmen empfinden gesetzliche Vorgaben zuerst als Belastung. Dabei bringt digitale Barrierefreiheit handfeste Vorteile. Eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen und positioniert ein Unternehmen klar am Markt. Wer früh handelt, zeigt Verantwortung gegenüber seinen Nutzergruppen. Barrierefreiheit signalisiert, dass ein Unternehmen die Bedürfnisse aller ernst nimmt. So entsteht Vertrauen und neue Zielgruppen kommen dazu.

Wie das im Alltag aussieht, erlebt unser Team bei fast jedem Website-Check:

«Die meisten Barrieren, die wir finden, lassen sich mit wenig Aufwand beheben. Eine saubere Überschriftenstruktur oder ein fehlender Alternativtext ist oft in wenigen Minuten erledigt. Für die Betroffenen entscheidet genau das, ob sie eine Seite nutzen können oder nicht.»

Philip Relkovic, Geschäftsführer und IT-Experte bei Webgorilla

Wer profitiert von einer barrierefreien Website?

In der Schweiz lebt laut dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen rund ein Fünftel der Wohnbevölkerung mit einer Behinderung. Das sind rund 1,8 Millionen Menschen. Hinzu kommen ältere Menschen und Personen mit vorübergehenden Einschränkungen, etwa nach einer Verletzung. Auch Menschen mit wenig digitaler Erfahrung gehören dazu. Barrierefreie Angebote sprechen all diese Gruppen an.

Gleichzeitig verbessern sie die Nutzererfahrung für alle. Gut strukturierte, verständliche und schnell ladende Seiten lassen sich leichter bedienen. Suchmaschinen und KI-Systeme lesen sie ebenfalls besser aus, weil saubere Überschriften und Alternativtexte den Inhalt klar beschreiben. Dazu kommt das Markenimage: Unternehmen, die sich für Inklusion einsetzen, wirken verantwortungsvoll und zukunftsorientiert.

Wie setzen Sie digitale Teilhabe auf Ihrer Website um?

Der Weg zu einer barrierefreien Website beginnt mit einfachen Schritten. Niemand muss von heute auf morgen alles perfekt machen. Wichtig ist, überhaupt anzufangen. Digitale Teilhabe ist ein laufender Verbesserungsprozess.

Schon kleine Anpassungen machen einen spürbaren Unterschied. Je früher Sie beginnen, desto leichter lässt sich Barrierefreiheit technisch und gestalterisch einbauen. Bei einem Relaunch lässt sie sich direkt mitplanen. Diese fünf Grundkriterien sollten Sie prüfen:

  1. Gliedern Sie Inhalte klar und nachvollziehbar. Eine logische Überschriftenstruktur von H1 bis H3 bildet das Grundgerüst, an dem sich Screenreader orientieren.
  2. Machen Sie Ihre Seite vollständig per Tastatur bedienbar. Menüs, Formulare und der Weg bis zur Kasse müssen ohne Maus funktionieren, und der aktuelle Fokus muss sichtbar sein.
  3. Formulieren Sie präzise Linktexte. «Hier klicken» hilft niemandem, «Preise für Webdesign ansehen» dagegen schon.
  4. Gestalten Sie Inhalte verständlich. Beschreibende Alternativtexte machen Bilder für Menschen mit Sehbehinderung erfassbar. Einfache Formulierungen ersetzen Fachbegriffe und verschachtelte Sätze.
  5. Achten Sie auf die technische und visuelle Umsetzung. Dazu gehören sauberer Code, ausreichende Farbkontraste und gut lesbare Schriftgrössen. Videos erhalten Untertitel oder ein Transkript.

Sie müssen das nicht allein umsetzen. Bei Webgorilla prüfen wir bestehende Websites auf Barrieren und bauen neue Projekte von Beginn an barrierefrei auf. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zur Barrierefreiheit.

Fazit: Warum sich digitale Teilhabe jetzt lohnt

Seit Juni 2025 ist Barrierefreiheit in der EU für viele Unternehmen Pflicht und Schweizer Firmen mit Kundschaft in der EU sind ebenso betroffen. Doch auch ohne gesetzlichen Druck zahlt sich digitale Teilhabe aus: mehr erreichbare Kunden, eine bessere Nutzererfahrung und ein stärkeres Markenbild. Mit klarer Struktur, Tastaturbedienung und guten Kontrasten ist der erste Schritt gemacht.

Sie möchten wissen, wo Ihre Website heute steht? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch und wir machen Ihre Website gemeinsam zugänglich für alle.

FAQ: Häufige Fragen zur digitalen Teilhabe

Was bedeutet digitale Teilhabe?

Digitale Teilhabe bedeutet, dass alle Menschen digitale Angebote gleichberechtigt nutzen können, auch mit Behinderung oder im hohen Alter. Dafür müssen Websites wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und technisch robust sein.

Muss meine Website in der Schweiz barrierefrei sein?

Nicht generell: Eine Pflicht gilt nur, wenn Sie an Konsumentinnen und Konsumenten in der EU verkaufen, in Deutschland etwa über das BFSG. Bundesstellen in der Schweiz sind bereits zur Barrierefreiheit verpflichtet, für private Unternehmen gibt es heute noch keine allgemeine Pflicht.

Welche WCAG-Stufe braucht eine barrierefreie Website?

In der Praxis gilt Stufe AA als Massstab, auch für das BFSG. Sie verlangt unter anderem einen Farbkontrast von mindestens 4,5:1 und eine vollständige Bedienung per Tastatur.

Hilft eine barrierefreie Website auch bei SEO?

Ja, indirekt. Saubere Überschriften, Alternativtexte und verständliche Linktexte helfen Suchmaschinen und KI-Systemen, Ihre Inhalte richtig einzuordnen. Ein direkter Rankingfaktor ist Barrierefreiheit aber nicht.